GEA – Durchführung der Zustandserfassung und Sanierung von Abwasserleitungen auf Grundstücken und Empfehlungen für akzeptanzfördernde Maßnahmen
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, kurz BauO NRW, regelt im § 45 seit 1996 die Anforderungen an die bauliche Gestaltung und Dichtheitsuntersuchung privater Abwasseranlagen. Mit der Novellierung der BauO NRW wurden im Juni 2000 im § 45 Abs. 5 BauO NRW verkürzte Fristen für den Dichtheitsnachweis eingeführt. Demnach sind unter anderem diejenigen Grundstückseigentümer bis zum 31.12.2005 verpflichtet die Dichtheit Ihrer Grund- und Anschlussleitungen nachzuweisen, deren Leitungen vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, dem Ableiten häuslichen Abwassers dienen und in Wasserschutzgebieten liegen. Diese Frist gilt auch für Abwasserleitungen zum Fortleiten industriellen oder gewerblichen Abwassers in Wasserschutzgebieten, wenn die Leitungen vor dem 01.01.1990 gebaut wurden. Bis zum 31.12.2015 muss für alle Abwasserleitungen ein entsprechender Nachweis erbracht werden. Viele Grundstückseigentümer haben diese Regelung bislang nicht zur Kenntnis genommen und nehmen die Abwasserleitungen nur dann als Bestandteil des Hauses wahr, wenn es zu einer Überflutung des Kellers oder ähnlichen durch Schäden an den Abwasserleitungen gekommen ist. Es ist daher absehbar, dass die im § 45 der BauO NRW genannten Fristen nicht einzuhalten sind, wenn die Grundstückseigentümer nicht systematisch auf Ihre Verpflichtung hingewiesen werden und bei der Durchführung der Maßnahmen unterstützt werden. Aus diesem Grund sah das Ministerium für Umweltschutz und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen, kurz MUNLV, Veranlassung, die Dichtheitsuntersuchung, das heißt Inspektion und Dichtheitsprüfung, und die gegebenenfalls. erforderliche Sanierung von privaten Abwasserleitungen im Sinne der BauO NRW durch akzeptanzfördernde Maßnahmen zu beschleunigen. Diese bestehen im Wesentlichen aus einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit sowie einer finanziellen Förderung aus Mitteln der Abwasserabgabe. Ziel ist in ausgewählten Teilgebieten eine flächendeckend Dichtheit von öffentlicher Kanalisation und privaten Abwasserleitungen zu erreichen, ohne dass zunächst rechtlicher Zwang ausgeübt wird.
Informationen zum Forschungsvorhaben GEA
Fördermittelgeber
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, 51109 Köln
Laufzeit
01.05.2003 - 30.09.2005
Projektbearbeiter
Dipl.-Ing. Hermann Stepkes
Projektpartner
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, 51109 Köln