IVU – Anpassung der Abwasserverordnung im Hinblick auf den medienübergreifenden Ansatz der IVU-Richtlinie
Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, kurz MUNLV, wurde im Rahmen einer beratenden Begleitung der Bund/ Länder-Arbeitsgruppe „Medienübergreifende Anforderungen der Abwasserverordnung“ eine methodische Vorgehensweise zur Novellierung der Abwasserverordnung im Hinblick auf die Anforderungen der IVU-Richtlinie und die aus dieser in das WHG übernommene Definition des Standes der Technik erarbeitet.
Dieser methodische Vorschlag wurde zu Teilen von der Arbeitsgruppe aufgegriffen und in einem Leitfaden zur Arbeitshilfe für künftige Gesprächskreis zur Überarbeitung der einzelnen Anhänge der Abwasserverordnung implementiert.
In diesem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, kurz FuE-Vorhaben, wurde vorgeschlagen, die Beschreibung des Standes der Technik für die einzelnen Branchen wie folgt vorzunehmen:
- Systembetrachtung und -analyse für Beispielbetriebe einer Branche: Erstellen von branchenbezogenen Input-/ und Outputströmen basierend auf einem repräsentativem Branchenquerschnitt und anschließender Ableitung von branchentypischen Kennzahlen,
- Grobbilanz und Erstbewertung der Gesamtemissionssituation einer Branche, auf Jahresbasis,
- Weitergehende Detailbewertung: je nach Notwendigkeit anlagen- oder stoffbezogen,
- Identifizierung von Wechselwirkungen und Verlagerungseffekten,
- Formulierung von branchenbezogenen Steckbriefen, die eine Beschreibung des Standes der Technik in einer Branche enthalten.
Hierbei erfolgen die drei ersten Schritte für Produktion und Abwasserreinigung getrennt. Ansatz der Überlegungen war, dass zur Umsetzung des medienübergreifenden Ansatzes in Zukunft bei der Ermittlung des Standes der Technik eine deutlich umfassendere und tiefer gehende Betrachtung sowohl der Produktion als auch der Abwasserbehandlung vorgenommen werden muss. Das vorgeschlagene Vorgehen wurde an zwei Beispielbetrieben der Papier und Metallbranche erprobt und mündete in der Formulierung eines möglichen Anhanges. Weiterhin wurden Vorschläge zur möglichen Zusammenfassung von einzelnen Anhängen diskutiert sowie eine mögliche Vereinfachung der Abwasserverordnung erarbeitet, die die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zur Erreichung eines guten Gewässerzustandes zum Ziel hat und die Aufgabe alle Anhänge der Abwasserverordnung ermöglichen kann.