EMP II – Entwicklung einer systematischen Vorgehensweise zur Fremdwasservermeidung und -reduzierung im ländlichen Raum Teilprojekt 2: Umsetzung von Baumaßnahmen zur Fremdwasserreduzierung
Im Rahmen des Forschungsvorhabens "Entwicklung einer systematischen Vorgehensweise zur Fremdwasservermeidung und -reduzierung im ländlichen Raum" wurde eine Strategie zur flächenhaften Betrachtung und Lösung der Fremdwasserproblematik einer Kommune entwickelt. Hierzu wurde ein Entwässerungsmaßnahmenplan, analog zum Generalentwässerungsplan, erstellt. Durch die interdisziplinäre Mitarbeit von Juristen und Geologen konnten technisch und rechtlich abgesicherte Wege zur Umsetzung der Maßnahmen dargestellt werden. Im Ortsteil Mützenich der Stadt Monschau sollen nun die geplanten Maßnahmen zur Fremdwasserreduzierung beispielhaft umgesetzt werden. Die dabei erarbeitete Vorgehensweise und die gewonnenen Erkenntnisse werden in Form eines Leitfadens dargestellt und für andere Kommunen in NRW nutzbar sein. Hierzu wurden im Ortsteil Mützenich zwei ähnliche, entwässerungstechnisch in sich abgeschlossene Gebiete ausgewählt.
Im "Maßnahmengebiet" werden Baumaßnahmen zur Verbesserung der Entwässerungsstruktur durchgeführt, im "Referenzgebiet" bleibt der derzeitige bauliche Zustand bestehen. In beiden Gebieten werden im Schmutzwasserkanal Durchflussmesseinrichtungen angeordnet mit dem Ziel, die Auswirkungen der Baumaßnahmen durch vergleichende Messungen belegen zu können. Mit zusätzlichen eingerichteten Grundwasser- und Niederschlagsmessstellen werden die Daten korreliert und ausgewertet. Die Bürger werden durch intensive Öffentlichkeitsarbeit rechtzeitig und umfassend informiert. Für das Maßnahmengebiet (Straßen "Im Brand" und "Branderweg") sind folgende Maßnahmen zur baulichen Umsetzung vorgesehen:
- Anlage einer Hangdränage, um das aus oberhalb der Bebauung gelegenen Außengebieten abfließende Schichtenwasser von der Ortschaft fernzuhalten.
- Einbringen von Dichtungsschleiern in der Leitungszone des Kanals und im Bereich des Straßenoberbaus zur Unterbindung der Dränagewirkung der rolligen Verbaustoffe. Das dränierte Wasser wird in Wegeseitengräben geleitet.
- Inspektion und Dichtheitsprüfung der privaten Grundstücksleitungen auf der Basis von § 45 BauO NRW. An den Schmutzwasserkanal angeschlossene Dränagen werden an die Wegeseitengräben angeschlossen.
- Anlage eines durchgängigen Wegeseitengrabennetzes. Dieses Netz soll sowohl das Wasser der Hangdränage als auch der Hausdränagen aufnehmen und in den nächstgelegenen Vorfluter ableiten.
Informationen zum Forschungsvorhaben EMP II
Fördermittelgeber
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Laufzeit
01.06.2004 - 30.11.2005
Projektbearbeiter
Dipl.-Ing. Philipp Staufer
Projektpartner
Stadt Monschau
Ingenieurgesellschaft Tuttahs und Meyer, Aachen
Köhler u. Klett Rechtsanwälte, Köln