Lindauer Schere – Untersuchung einer Vorrichtung zur TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen

 

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen regelt im § 45 die Anforderungen an die bauliche Gestaltung und Dichtheitsuntersuchung privater Abwasseranlagen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist danach bereits bis zum 31. Dezember 2005 in Nordrhein-Westfalen für bis zu 20.000 km private Grundstücksentwässerungsleitungen ein Dichtheitsnachweis zu erbringen. Die optische Inspektion und ggf. erforderliche Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen auf Grundstücken kann jedoch mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein. Die Entwässerungssysteme können weit verzweigt sein und Richtungsänderungen erfolgen in der Regel ohne Schacht. Reinigungs- und Revisionsöffnungen sind meist nur an wenigen Stellen vorhanden.

Somit ergeben sich folgende Anforderungen an eine optimale Vorrichtung zur TV-Inspektion und Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen:

  • Einsatz vom Hauptkanal aus
  • Einsatz ohne Unterbrechung des Abwasserabflusses
  • hohe Flexibilität und gute Bogengängigkeit
  • große Reichweite in den Anschluss hinein
  • Steuerbarkeit des Sattelitensystems
  • abschnittsweise Dichtheitsprüfung

Bislang werden in Deutschland drei Systeme angeboten, die diesen Anforderungen zumindest teilweise gerecht werden. Dies sind der „Göttinger-ZK-Kanalwurm“ der IMS-robotics GmbH, die SRK+ („Lindauer-Schere“) der JT-elektronik GmbH und die IBAK ORION L („Kieler Stäbchen“) der Firma IBAK, Helmut Hunger GmbH & Co. KG.

 

Informationen zum Forschungsvorhaben Lindauer Schere

Fördermittelgeber

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Laufzeit

01.07.2004 - 31.12.2004

Projektbearbeiter

Dipl.-Ing. Hermann Stepkes

Projektpartner

IKT Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen