EMP I – Entwicklung einer systematischen Vorgehensweise zur Fremdwasservermeidung und -reduzierung im ländlichen Raum – Teilprojekt 1 –

 

Viele Entwässerungsnetze nordrhein-westfälischer Kommunen weisen ein erhöhtes Fremdwasseraufkommen auf. In der Konsequenz sind negative Auswirkungen erkennbar, wie beispielsweise erhöhte Emissionen in die Gewässer und erhöhte Kosten für die Abwasserentsorgung.

Fremdwasser wurde bereits verschiedentlich in der Fachliteratur thematisiert. Bemühungen im Rahmen von Forschungsprojekten zur Reduzierung des Fremdwasseraufkommens ergaben bisher keine Möglichkeiten einer allgemeinen Übertragbarkeit und zur Erstellung eines Konzeptes zur flächendeckenden Reduzierung von Fremdwasser. Aus diesem Grund förderte das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen das hier vorgestellte FuE-Vorhaben zur Entwicklung einer entsprechenden systematischen und übertragbaren Vorgehensweise. Dabei sollte die Erstellung eines Entwässerungsmaßnahmenplanes, kurz EMP, und Entwässerungskonzeptes, kurz EK, am Beispiel der Ortsteile Mützenich und Konzen der Stadt Monschau erfolgen. Die interdisziplinäre Bearbeitung des Projektes erlaubte die Entwicklung von übertragbaren Maßnahmen zur Reduzierung des Fremdwasserproblems in technischer, rechtlicher und politisch akzeptabler Sicht.

Der Entwässerungsmaßnahmenplan zielt auf eine ganzheitliche Analyse und Bewertung des Einzugsgebietes in Bezug auf Fremdwasser ab und umfasst regelmäßig eine deutlich größere Fläche als der Generalentwässerungsplan. Im Generalentwässerungsplan als nicht abflusswirksam genannte Flächen wurden in einem Plan daraufhin untersucht, ob ein indirekter oder direkter Einfluss auf das Entwässerungssystem vorliegt. Ein gegebenenfalls vom oberirdischen Einzugsgebiet des EMP abweichendes unterirdisches Abflussverhalten des Grundwassers wird durch die Erstellung eines "unterirdischen Einzugsgebietes" des EMP auf der Basis von hydrogeologischen Untersuchungen berücksichtigt.

Auf der Grundlage des Entwässerungsmaßnahmenplanes werden in einem Entwässerungskonzept technisch und rechtlich sinnvolle öffentliche und private Maßnahmen zur Reduzierung des Fremdwassers detailliert erarbeitet. Die Maßnahmen werden hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit bewertet und in einen zeitlichen und finanziellen Rahmen zur baulichen Umsetzung gebracht.

Voraussetzungen für die Erstellung des EMP und des EK sind die genaue Analyse des Einzugsgebietes durch eine Bestandsaufnahme sowie die Durchführung von eventuell notwendigen Untersuchungen zur Quantifizierung und Lokalisierung des Fremdwassers. Geologische und hydrogeologische Zusammenhänge stellen einen wichtigen Aspekt zur Lösung eines Fremdwasserproblems dar. Die vorliegenden Erkenntnisse werden in Plänen zusammengestellt und bilden damit die Grundlage für die Festlegung der Grenzen und der baulichen Maßnahmen im Rahmen des EMP. Über eine Festlegung des Einzugsbereiches des Entwässerungsmaßnahmenplanes und durch die Anwendung geeigneter Maßnahmen lässt sich das Fremdwasseraufkommen auf ein tolerables Maß reduzieren, ohne auf kostenträchtige End-of-pipe Lösungen (Erweiterung bestehender Abwasseranlagen) angewiesen sein zu müssen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Schema der Vorgehensweise zur Erstellung eines EMP grundsätzlich übertragbar ist, vor allem auch hinsichtlich der Festlegung des ober- und unterirdischen Einzugsbereiches. Die erarbeiteten Maßnahmen sind direkt auf ländliche Mittelgebirgsregionen übertragbar. Einschränkungen können sich gegebenenfalls durch topographische oder infrastrukturelle Besonderheiten vor Ort ergeben. Entwässerungsmaßnahmenplan und Entwässerungskonzept bilden das Fremdwasserproblem ganzheitlich ab und beziehen dabei ein flächenhaft und räumlich deutlich ausgeprägteres Einzugsgebiet mit ein, als es beispielsweise beim GEP der Fall ist. Der Entwässerungsmaßnahmenplan und das Entwässerungskonzept haben sich als gut handhabbare und wirksame Instrumente zur Fremdwasserreduzierung und -vermeidung herausgestellt. Hierdurch wird eine langzeitige Kosten- und Terminplanung möglich.

Mit der baulichen Umsetzung der für den Ortsteil Mützenich geplanten Maßnahmen im Rahmen des zweiten Teilprojektes wird die Möglichkeit geschaffen, eine direkte Kontrolle der Leistungsfähigkeit und Effizienz vorzunehmen. Durch eine intensive Betreuung und Zusammenarbeit der Bürger sowie eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit kann eine deutliche Akzeptanzsteigerung und Toleranz der baulichen Maßnahmen erreicht werden.

 

Informationen zum Forschungsvorhaben EMP I

Fördermittelgeber

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens

Laufzeit

01.12.2001 - 31.05.2003

Projektbearbeiter

Dipl.-Ing. Jörg Hennerkes

Projektpartner

Stadt Monschau
Ingenieurgesellschaft Tuttahs und Meyer, Aachen
Köhler u. Klett Rechtsanwälte, Köln